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Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40), die seit 11. Februar 2025 in Kraft ist und ab 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und schafft ein einheitliches Regelwerk für alle Verpackungen mit dem Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu stärken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Die PPWR legt EU-weit fest, wie Verpackungen gestaltet, genutzt und entsorgt werden müssen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
Viele Detailvorgaben – etwa zu Designanforderungen oder konkreten Quoten – greifen schrittweise vor allem ab 2030.
Die PPWR gilt EU-weit für alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringen – im B2B- und B2C-Bereich.
Dazu zählen z.B.:
Unternehmen müssen je nach ihrer Rolle unterschiedlichen Pflichten nachkommen, beispielsweise u.a. die Konformität Ihrer Verpackungen nachweisen, Informationen bereitstellen und sich an Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) beteiligen.
Obwohl die PPWR direkt in allen EU-Staaten gilt, wird sie durch nationale Gesetze ergänzt. In Deutschland ist das insbesondere das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das die bestehenden Strukturen (z. B. duale Systeme, LUCID-Register, ZSVR) an die EU-Vorgaben anpasst.
In diesem Glossar geben wir bewusst nur einen kompakten Überblick.
Wenn Sie wissen möchten,
finden Sie alle Details in unserem ausführlichen Blogbeitrag: