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Das Einwegkunststofffondsgesetz regelt die Beteiligung der Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten an den Kosten für die Reinigung öffentlicher Flächen durch die Kommunen. Hierfür zahlen Unternehmen in einen zentralen Fonds ein.
Als verantwortungsbewusster Partner im Verpackungshandel klären wir unsere Kunden über die Implikationen des EWKFondsG auf. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur die passenden Verpackungen zu liefern, sondern auch die notwendige Transparenz über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu bieten, damit Sie Ihren Geschäftsalltag rechtssicher gestalten können.
