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Gefahrgut Werden Güter transportiert, die während der Beförderung eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen, spricht man von Gefahrgut. Dabei kann es sich um Flüssigkeiten oder Ware handeln, die aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften während des Transports gefährlich sind. Der Umgang mit Gefahrgut ist gesetzlich geregelt. Der Versender ist z. B. verpflichtet die Sendung vorschriftsgemäss zu verpacken und das Paket entsprechend zu kennzeichnen. Zu unterscheiden gilt: Gefahrgut ist nicht gleichzeitig Gefahrstoff, hier kommt es oft zu Verwechslungen.
Werden gefährliche Güter als Paket oder Stückgut transportiert, müssen sie mit entsprechenden Gefahrgut-Etiketten gekennzeichnet sein. Je nach Gefährdungsgrad und Stoffeigenschaften sind Güter für den Transport in 9 Gefahrgutklassen eingeteilt, die sich farblich und in der Symbolik klar abheben. Auch beim Material gibt es einen Unterschied. Ein Etikett aus Papier ist für die temporäre Markierung auf Verpackungen aus Karton bestimmt. Auf Metall oder Kunststoff kommt als dauerhafte Markierung ein Folienetikett zum Einsatz.