Wer im 18. Jahrhundert in der Grafschaft Mark im heutigen Nordrhein-Westfalen einen Pferdekarren mit der Aufschrift «P» sah, musste vorsichtig sein: Dort wurde Schiesspulver transportiert! Aus einem einzigen Buchstaben sind über die Jahrhunderte lange Codes aus Buchstaben und Zahlen sowie Etiketten in allerlei Farben geworden. Was hat es mit den Kennzeichnungen auf sich und worauf ist beim Verpacken von Gefahrgut zu achten?
Die Zeiten, in denen lediglich Schiesspulver als gefährliches Transportgut galt, sind längst vorbei. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2018 laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes 312 Millionen Tonnen Gefahrgut befördert – ob auf Strassen oder Schienen, auf dem Wasser oder in der Luft. Internationale Richtlinien für den Transport gab es schon Ende des 19. Jahrhunderts – zunächst für den Eisenbahnverkehr. Gerade nach dem Zweiten Weltkrieg wurden aber weitere Regelungen nötig. Zu sehr wuchs die Anzahl der gefährlichen Stoffe und Materialien und der internationale Handel nahm ebenso zu. Internationale Regelungen wie das ADR für den Strassenverkehr oder das RID für den Schienenverkehr legen heutzutage im Detail fest, welche Vorschriften es zu beachten gibt. Auf die Einhaltung der Vorschriften achten Gefahrgutbeauftragte in den einzelnen Unternehmen.
Was ist Gefahrgut?
Als Gefahrgut gelten Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, die aufgrund ihrer Natur, Eigenschaften oder ihres Zustandes eine Gefahr für die Allgemeinheit sowie das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren sowie Sachen bedeuten können und beim Transport als gefährlich eingestuft werden. Sie können beispielsweise ätzend, entzündlich oder giftig sein.
Eingeteilt werden die Gefahrgüter in mehrere Klassen – je nach Art der Gefahr, die von ihnen ausgeht. Weitere Infos dazu finden Sie unten.
Jedem Gut ist darüber hinaus eine sogenannte UN-Nummer zugeordnet, die von einem Expertenkomitee der Vereinten Nationen festgelegt wurde. Diese wird beispielsweise auf einer Gefahrentafel am Transportmittel angegeben.
In 4 Schritten zur sicheren Gefahrgutverpackung
Werden solche gefährlichen Güter versendet bzw. transportiert, kommt es auf die passende Verpackung an, denn sie sorgt für den erforderlichen Schutz. Doch worauf kommt es dabei an und welches Verpackungsmaterial benötigen Sie dafür?
1. Zugelassene Verpackung
Gefahrgüter werden in extra dafür zugelassenen Verpackungen transportiert. Eine erste Einteilung erfolgt nach den sogenannten Verpackungsgruppen. Römische Zahlen von I bis III geben an, wie bedenklich das Gut ist – wobei von der Gruppe I eine hohe Gefahr ausgeht, während bei der Gruppe III eine geringe Gefahr besteht.
Passend dazu sind die Verpackungen durch drei Leistungsbuchstaben (X, Y, Z) gekennzeichnet. Während solche, die mit «X» ausgewiesen sind, für alle Güter verwendet werden können, bedeutet das «Z», das nur Güter der Verpackungsgruppe III darin eingepackt werden dürfen.
Gefährlichkeit des Guts Verpackungsgruppe | hoch I | mittel II | gering III |
---|---|---|---|
Leistungsbuchstabe «X» | ✔ | ✔ | ✔ |
Leistungsbuchstabe «Y» | ✔ | ✔ | |
Leistungsbuchstabe «Z» | ✔ |
Sofern die Verpackung für Gefahrgüter geprüft und zugelassen wurde, findet sich auf ihr der sogenannte UN-Code. Dieser gibt genaue Auskunft darüber, für welche Stoffe die Verpackung geeignet ist, in welchen Mengen das Gefahrgut befördert werden darf oder auch wer sie geprüft hat. Der UN-Code am Beispiel eines MEDEWO-Kartons:
4GV X3S 18 A PA-02 7839
Im Detail ist der UN-Code wie folgt aufgebaut: | |
---|---|
4 | Art der Verpackung |
4 = Kiste | |
GV | Art des Werkstoffes |
D = Sperrholz G = Pappe V = Sonderverpackung |
|
X | Leistungsbuchstabe der Verpackung |
X = geeignet für Verpackungsgruppen I, II, III | |
3 | max. Bruttogewicht in Kilogramm |
zulässig bis 3 kg | |
S | Aggregatszustand |
S = solid (fester Stoff) | |
18 | Herstellungsjahr |
2018 | |
A | Zulassungsland |
A = Österreich | |
PA-02 | Zulassungsstelle |
PA-02 = Österreichisches Institut für Verpackungswesen | |
7839 | Nummer des Zulassungsscheines |
Vergleich: Kartonkiste versus Holzkiste
Die Kartonkisten für Gefahrgut sind in vielfachen Grössen – insbesondere auch in kleineren Grössen – erhältlich. Ausserdem ist das Gewicht um einiges leichter als bei den Holzkisten, was in Bezug auf die Transportkosten einen Vorteil bringt. Dies spiegelt sich auch bei der Lagerhaltung wider, da die Kartonkisten platzsparender sind.
Zudem wird für die Herstellung der MEDEWO-Kartons Holz aus vorbildlich bewirtschafteten Wäldern verwendet, was die FSC®-Zertifizierung garantiert.
Demgegenüber lassen sich mit den transportbereiten und sehr stabilen Holzkisten bestehend aus Deckel, Rahmen und Bodenteil, die bereits mit Kufen bzw. Palette versehen sind, selbst mittelschwere bis schwere Gefahrgüter im Handumdrehen verpacken. Sie eignen sich beim Export / Überseetransport von Gefahrgut aufgrund der während des Transports auftretenden Luftfeuchtigkeit (per Schiff oder in tropische Gebiete) besser als die Kartonkisten. Auch bieten die Holzkisten Vorteile beim vereinfachten Verpackungshandling, da kein Umreifungsband und auch kein Klebeband notwendig ist. Zusätzlich schützen sie das verpackte Gefahrgut sehr gut gegen manuelle Beschädigung. Weiters sind die Kisten aus Holz gut stapelbar und für die Manipulation mit Staplern ausgelegt.
2. Passendes Gefahrgut-Etikett
Das Etikett, welches an der Verpackung angebracht wird, kennzeichnet die Gefahrgut-Ladung auf einen Blick und gibt an, welche Art von Gefahrgut verpackt ist. Unterteilt werden die Gefahrgüter in neun Klassen – je nach Art der Gefahr, die von Ihnen ausgeht.
Gefahrgutklasse 1
Explosiver Stoff
Gefahrgutklasse 2
Giftiges Gas
Gefahrgutklasse 3
Entzündbare Flüssigkeit
Gefahrgutklasse 4
Entzündbarer Stoff
Gefahrgutklasse 5
Oxidierender Stoff
Gefahrgutklasse 6
Ansteckungsgefährlicher Stoff
Gefahrgutklasse 7
Radioaktiver Stoff
Gefahrgutklasse 8
Ätzender Stoff
Gefahrgutklasse 9
Gefährlicher Stoff
3. Sichere Unterverpackung
Neben dem «4G» für Kisten aus Karton oder dem «4D» für Kisten aus Sperrholz finden Sie bei den aufgedruckten UN-Codes teilweise den Zusatz «V». Dabei handelt es sich um die gleiche Kiste, die aber im Vorfeld geprüft und getestet wurde und so – wie im Zulassungsschein beschrieben – als Sonderverpackung bis zu einem bestimmten Maximalgewicht für Gefahrgüter zugelassen ist. Werden Gefahrgutverpackungen als 4GV- bzw. 4DV-Version eingesetzt, muss zwingend ein Kunststoffsack in der vorgeschriebenen Mindestdicke und als Aufsaugmaterial VERMICULITE, entweder als loses Füllmaterial oder gefüllt in Kissen, verwendet werden. Die Beutel haben den Vorteil, dass sie Gefahrgut staubfrei schützen, da kein direkter Kontakt mit dem Füllmaterial VERMICULITE besteht. Ausserdem können die Kissen einfach dem Karton entnommen, gelagert und mehrfach verwendet werden.
4. Richtiger Verschluss
Verpacken Sie Ihre Ware in einer 4G- bzw. 4GV-Schachtel aus Wellkarton, muss diese mit einem 75 mm breiten Filament-Selbstklebeband verschlossen werden. Dank einer Verstärkung mit Glasfasern weist das Klebeband eine extreme Reissfestigkeit auf. Unterschieden werden je nach Grösse drei Verschlussarten, wobei eine Skizze auf dem MEDEWO-Karton anzeigt, welche der drei gewählt werden muss.
Die drei Verschlussarten für Ihr Gefahrgut
Schlitzverschluss
Mittels Schlitzverschluss werden die Boden- und Deckelklappen kleiner Kartons verschlossen, z. B. MEDEWO Art.-Nr. 1770.701, 1770.702 und 1770.703.
Doppel-T-Verschluss
Mittels Doppel-T-Verschluss werden die Boden- und Deckelklappen mittelgrosser Kartons verschlossen, z. B. MEDEWO Art.-Nr. 1770.704 und 1770.705.
Doppel-T-Verschluss + Umreifung
Zusätzlich zum Doppel-T-Verschluss müssen grosse Kartons zweimal parallel zu den Breitseitenkanten mit einem mind. 11,5 mm breiten Kunststoffband umreift werden, z. B. MEDEWO Art.-Nr. 1770.706, 1770.707 und 1790.908.
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Die Zulassungsdokumente für die MEDEWO-Gefahrgutverpackungen erhalten Sie von unseren Fachberatern.