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Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40), die seit 11. Februar 2025 in Kraft ist und ab 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und schafft ein einheitliches Regelwerk für alle Verpackungen mit dem Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu stärken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Die PPWR legt EU-weit fest, wie Verpackungen gestaltet, genutzt und entsorgt werden müssen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
Viele Detailvorgaben - etwa zu Designanforderungen oder konkreten Quoten - greifen schrittweise vor allem ab 2030.
Die PPWR gilt EU-weit für alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringen - im B2B- und B2C-Bereich.
Dazu zählen z.B.:
Unternehme müssen u.a. die Konformität Ihrer Verpackungen nachweisen, Informationen bereitstellen und sich an Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) beteiligen.
Obwohl die PPWR direkt in allen EU-Staaten gilt, wird sie durch nationale Gesetze ergänzt. In Deutschland ist das insbesondere das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das die bestehenden Strukturen (z. B. duale Systeme, LUCID-Register, ZSVR) an die EU-Vorgaben anpasst.
Im Glossar geben wir bewusst nur einen kompakten Überblick, um Überschneidungen mit unserem Blog zu vermeiden.
Wenn Sie wissen möchten,
finden Sie alle Details in unserem ausführlichen Blogbeitrag: