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Die Bedarfsgegenständeverordnung ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die regelt, dass Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, keine Stoffe abgeben dürfen, die die Gesundheit gefährden oder den Geruch und Geschmack der Lebensmittel unzulässig verändern.
Für uns bei RAUSCH ist die Einhaltung dieser Verordnung die Basis unseres Qualitätsversprechens. Alle unsere Lebensmittelverpackungen sind so ausgewählt und geprüft, dass sie den strengen Anforderungen der BedGgstV entsprechen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Produkte konzentrieren können.
