Entsorgung / Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir als Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll! Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in öffentlichen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

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  1. «Cd» steht für Cadmium.
  2. «Hg» steht für Quecksilber.
  3. «Pb» steht für Blei.