Die neue EU-Verpackungsverordnung, offiziell Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, wird als PPWR („Packaging and packaging waste regulation“) bezeichnet. Sie ist seit 11. Februar 2025 in Kraft, die verankerten Vorgaben gelten ab 12. August 2026 (einige müssen noch durch delegierte Rechtsakte konkretisiert werden). Die PPWR ersetzt die EU-Verpackungsrichtlinie und schafft ein einheitliches Regelwerk für alle Verpackungen in der EU mit dem Ziel, Abfall zu reduzieren, Recycling zu stärken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Bis zum Jahr 2030 müssen sich die Verpackungen auf dem Markt verändern. Im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung – kurz PPWR – müssen sie besser recyclebar und wiederverwendbar werden. Ab wann die Verordnung gilt, was sie besagt und welche Verpackungen darunterfallen bzw. wie wir sie bei der Umsetzung und Einhaltung der Regeln unterstützten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Was ist die PPWR Verordnung & was steckt dahinter?
- Für wen gilt die Verordnung?
- Was sind die wichtigsten Ziele der EU-Verpackungsverordnung?
- Hauptziele
- Wann tritt die Verordnung in Kraft? Was sind die «Schritte der Umsetzung»?
- Alle Ziele und Schritte
- Welche Verpackungen entsprechen der PPWR?
- Monomaterial
- PCR-/PIR-Material
- Passgenaue Verpackungen
- Wiederverwendbarkeit von Verpackungen (Food UND auch Non Food)
- Was Sie wissen müssen und auf Sie zukommt
1. Was ist die PPWR Verordnung & was steckt dahinter?

Kurz und knapp besagt die EU-Verpackungsverordnung, PPWR (Packaging and packaging waste regulation), dass Verpackungen bis zum Jahr 2030 besser recycle- und wiederverwendbar sein sollen.
Verpackungsmüll verhindern und die Zukunft nachhaltiger gestalten – daran arbeitete EU-weit jedes Land bislang für sich auf Länderebene mit unterschiedlichen Vorschriften und Herangehensweisen. Um die unterschiedlichen Umsetzungen mit Verpackungsabfall auf einem höheren Standard zu vereinfachen und vereinheitlichen – auch weil international agierende Händler den Regelungen aller Länder gerecht werden müssen – wird nun diese EU-Verordnung mit seinen Vorschriften umgesetzt und soll für Klarheit sorgen.
2. Für wen gilt die EU-Verpackungsverordnung?

Lieferanten sind…

Erzeuger sind…

Hersteller sind…

Importeure sind…

Vertreiber sind…
3. Was sind die wichtigsten Punkte der EU-Verpackungsverordnung?
Im Wesentlichen dreht sich bei der PPWR alles um die drastische Reduzierung von Verpackungsabfällen, Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie die Vereinheitlichung von Verpackungsregeln. Diese gelten für Onlinehändler und Unternehmen im E-Commerce genauso wie in der Produktion oder in anderen Branchen. Im Mittelpunkt der PPWR steht die Kreislaufwirtschaft – die Reduzierung von Verpackungsabfällen um mindestens 15% pro Mitgliedsstaat ist das langfristige Ziel bis 2040. Nicht nur die Verringerung des Verpackungsmülls, auch die Komplexität bspw. bei der Trennung der verwendeten Stoffe soll vereinfacht werden.
Die «PPWR»-Umsetzung auf einen Blick:
- Inkrafttreten der Verordnung: 11. Februar 2025
- Beginn der Rechtsgültigkeit der Verordnung: 12. August 2026
- Design- und Produktionsanforderungen sollen veröffentlicht werden: 1. Januar 2028
- Alle neuen Recycling-Grenzwerte müssen erfüllt sein: ab 01. Januar 2030
(Weitere Verschärfungen folgen ab 2038 und 2040)
Um die einheitliche, nachhaltige Entwicklung aller EU-Mitgliedsstaaten voranzutreiben sollen die Umweltbelastungen durch Verpackungen verringert werden. Bis 2030 müssen hierfür alle Verpackungen recyclingfähig oder wiederverwendbar sein – ab 2035 müssen Verpackungen im großen Maßstab recycelt werden, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Hierfür gibt die PPWR-Verordnung ein verpflichtendes Klassifizierungssystem zur Recyclingfähigkeit vor, das in drei Leistungsstufen A, B, C aufgeteilt sein soll:

Unter A fallen: Verpackungen deren Recyclingfähigkeit über 95% liegen.
Unter B fallen: Verpackungen deren Recyclingfähigkeit zwischen 80 und 95% liegen.
Unter C fallen: Alle Verpackungen deren Recyclingfähigkeit zwischen 70 und 80% liegen.
Diese Klassifizierung sagt somit auch aus, dass Verpackungen mit weniger als 70% Recyclingfähigkeit ab 2030 generell als nicht recycelbar deklariert werden und nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Ab 2038 weitet die Verordnung dieses Verbot zudem auf die Klasse C – also Verpackungen mit einer Recyclingfähigkeit von weniger als 80 Prozent – aus!
Wenn es in der PPWR auch um viele einzelne Stufen und Etappenziele geht (siehe Grafik), sind doch einige Hauptziele genannt, die durch die Umsetzung der EU-Verordnung bis 2030 erreicht sein sollen.
HAUPTZIELE der PPWR-Verordnung
- Reduzierung von Verpackungsabfällen (Verpackungsminimierung)
- Förderung von Recycling (z.B. durch Vorgaben zum Mindestrezyklat-Anteil)
- Verbesserung der Umweltverträglichkeit (z.B. durch Wiederverwendungsregelungen)
- Erhöhung der Transparenz (z.B. durch Kennzeichnungspflichten)
Ihre Verpackungsexperten bei MEDEWO versuchen Sie bei der Einhaltung der EU-Verpackungsverordnung PPWR bestmöglich zu unterstützen. Soweit es möglich ist kümmern wir uns bzw. unsere Hersteller sich für Sie um die Erfüllung der Vorschriften beispielsweise hinsichtlich der Herstellung der Verpackung und etwaiger Kennzeichnungen. Wie der Handlungsbedarf für Sie im Speziellen aussieht, ist noch nicht vollständig absehbar. Da noch viele Punkte der Verordnung im Unklaren sind werden aber Aufgaben für Sie anfallen. Damit Sie stetig auf dem neuesten Stand sind, aktualisieren wir diesen Beitrag fortlaufend.
4. Wann tritt die EU-Verordnung in Kraft? Was sind die «Schritte der Umsetzung»?
5. Welche Verpackungen entsprechen der PPWR?
Verkaufsverpackungen (Primärverpackungen), Um- und Transportverpackungen sowie Serviceverpackungen, wie für das To-go- oder Lieferservice-Geschäft, genauso wie Versandverpackungen im Online-Handel fallen unter die EU-Verordnung PPWR. Es gibt Verpackungslösungen, die PPWR-konform sind. Dazu zählen z. B. Schachteln, Beutel und Folien aus Mono– (sofern sie die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Materialreduzierung oder Kennzeichnung erfüllen) oder PCR-Material, sowie Mehrwegverpackungen, da diese einfach getrennt, recycelt und wiederverwendet werden können. Außerdem sind auch passgenaue Kartons, die wenig Raum für Füllmaterial oder Leerraum bieten dem PPWR-Gesetz konform.
Hier finden Sie Verpackungen aus Recyclingmaterialien:
Hier finden Sie zeitsparende, höhen- und größenvariable Verpackungen:
Auch wenn aktuell noch viele Punkte nicht vollständig klar oder vollständig kommuniziert sind, können Sie sich schon vor August bestens auf das finale Eintreten der PPWR-Verordnung vorbereiten.
Keine Rechtsberatung; Stand der Informationen: Februar 2026
Sie möchten Ihre Versandverpackungen PPWR-konform ausrichten? Unsere Verpackungsexperten unterstützen Sie gerne.
FAQ zur PPWR – Häufig gestellte Fragen von Unternehmen
Was bedeutet die neue EU-Verpackungsverordnung für Unternehmen?
Die packaging and packaging waste regulation (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) ist eine EU-Verordnung, die Unternehmen verpflichtet, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, stärker recyclingfähig zu machen und Abfälle zu reduzieren. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und setzt EU-weit einheitliche Vorgaben für Design, Rezyklat-Nutzung, Wiederverwendung und Kennzeichnung. Unternehmen müssen ihre Verpackungen und Prozesse an neue Konformitäts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten anpassen. Verstöße können zu Sanktionen und Problemen beim EU-Marktzugang führen. Die Verantwortung umfasst den gesamten Lebenszyklus – von Herstellung über Inverkehrbringen bis Entsorgung zusätzliche Pflichten,
Weitere Infos
Wo finde ich offizielle Informationen zur PPWR-Verordnung?
Offizielle Informationen zur PPWR finden Sie direkt bei der Europäischen Kommission, insbesondere auf der EU-Umweltseite zur Packaging & Packaging Waste Regulation und im EUR-Lex-Portal, wo die Verordnungstexte inkl. Verordnung (EU) 2025/40 abrufbar sind. Diese Seiten erklären Ziele, Inhalte und Zeitplan der PPWR. Nationale Behörden wie das Bundesumweltministerium oder die jeweiligen IHK-Merkblätter bieten ergänzende Praxishinweise. Für detaillierte rechtliche Anforderungen lohnt sich der Blick in die Originalverordnungstexte und delegierte Rechtsakte.
Welche Hauptänderungen bringt das Verpackungsgesetz (PPWR) mit sich?
Die PPWR ersetzt die alte EU-Verpackungsrichtlinie durch einheitliche, verbindliche Vorschriften für alle Mitgliedstaaten. Sie führt strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile ein, fördert Mehrweg- und Wiederbefüllsysteme, begrenzt Leerraum und Materialien. Im Lebensmittelbereich gelten zudem auch Verbote für Verpackungen aus XPS, Verpackungschips aus Polystyrol usw. Mindeststandards für Verpackungsdesign und Beschränkungen für den Schadstoff PFAS (nur bei Verpackungen im direkten Lebensmittelkontakt) werden gesetzt. Zudem gibt es neue Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Die Umsetzung erfolgt stufenweise bis 2030 und darüber hinaus.
Fristen für die Umsetzung der PPWR-Anforderungen in Deutschland
- 02.2025: Inkrafttreten der PPWR
- 08.2026: Beginn der Anwendung der Vorgaben
- 2027: Verschärfung/Umsetzung EPR-Pflichten (Herstellerregistrierung, Meldungen)
- 2028: EU-weite Kennzeichnungspflichten (Recyclingsymbole, QR-Codes)
- 2030, 2035, 2038, 2040: Stufen bei Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Abfallreduktionszielen
Welche Auswirkungen hat die PPWR auf den Online-Handel in Deutschland?
Online-Händler gelten als Anbieter von verpackten Waren und unterliegen den gleichen Pflichten wie stationäre Händler – inkl. Recycling- und Konformitätsanforderungen. Verzehr- und Versandverpackungen müssen künftig EU-weit den neuen Anforderungen entsprechen. Bei grenzüberschreitendem Verkauf kann es nötig sein, einen bevollmächtigten Vertreter in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten zu benennen (z. B. für erweiterte Herstellerverantwortung) – da die Online-Händler teilweise in mehreren Ländern als «Producer» registrierungspflichtig sind. Zudem steigen Anforderungen an Daten- und Nachweisführung für Verpackungen im E-Commerce. Nicht-Einhaltung kann zu Marktzugangsbeschränkungen und Sanktionen führen.
Wer ist laut PPWR Erzeuger/Hersteller?
Unter der PPWR ist «Hersteller/Produzent» jede natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder verpackte Waren zum ersten Mal auf dem EU-Markt verfügbar macht – dazu zählen auch Importeure, Markeninhaber, Händler mit Fernabsatz und Auftraggeber von Produktionen. Diese Rolle trägt die Verantwortung für die Einhaltung der PPWR-Pflichten, inkl. Registrierung, Konformität und Erweitere Herstellerverantwortung (EPR=Extended Producer Responsibility). Damit kann die Pflicht auch auf Unternehmen fallen, die selbst nicht physisch produzieren. Die genaue Definition hängt vom Status und Marktaktivitäten ab.
Für wen gilt das neue Verpackungsgesetz (PPWR)?
Die PPWR gilt EU-weit für alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte innerhalb der EU in Verkehr bringen – unabhängig vom Material, Zweck oder Herkunftsland. Dazu zählen Hersteller, Importeure, Händler, Online-Händler, Markeninhaber, Fulfillment-Dienstleister und andere, die Verpackungen bereitstellen. Sowohl B2B- als auch B2C-Verpackungen sind betroffen. Die Regeln gelten unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzungspflicht. Auch importierte Verpackungen unterliegen den Anforderungen ab dem Anwendungsdatum.







