Vorbeugen ist der beste Schutz für Ihre Mitarbeiter. Deshalb gehören auch diese «gut verpackt», wenn technische und organisatorische Massnahmen nicht ausreichen. Erfahren Sie, worauf es bei persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhen, Gehörschutz, Schutzbrillen & Co. ankommt.
Persönliche Schutzausrüstung – kurz PSA genannt – sorgt dafür, dass Mitarbeiter während ihrer Tätigkeiten von Kopf bis Fuss geschützt sind, das heisst vom Kopfschutz über den Handschutz bis zum Fussschutz. Sie soll Unfälle vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten fördern, wozu Arbeitgeber auch verpflichtet sind.
Kategorisiert werden solche Artikel gemäss der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 in drei Kategorien:
- Kategorie I: Schutz vor geringfügigen Risiken (etwa Witterung oder Staub)
- Kategorie II: Schutz vor mittleren Risiken (etwa Verletzungen, bei denen ärztliche Hilfe nötig ist)
- Kategorie III: Schutz vor sehr schwerwiegenden Risiken für Leib und Leben (etwa Chemikalien)
Abhängig von dieser Einstufung durchlaufen die Produkte ein unterschiedliches Konformitätsbewertungsverfahren. Je höher die Kategorie, umso genauer müssen sie getestet werden. Sind alle Tests bestanden, darf die PSA die CE-Kennzeichnung tragen. So wird bestätigt, dass sie den geltenden europäischen Vorschriften entspricht.
Doch worauf kommt es im Detail bei folgender PSA an?
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in der Kategorie «Arbeitsschutz».
Ob in der Logistik, bei Montagearbeiten oder in der Fertigung: Hände benötigen bei einer Vielzahl von Tätigkeiten ausreichenden Schutz. Für die optimale Arbeitssicherheit sorgen die Vorgaben der DIN-Normen EN 420 und 388.
Die EN 420 beschreibt die allgemeinen Anforderungen an Schutzhandschuhe. Dazu zählen neben der Verarbeitung und Mindestgrössen auch Vorgaben für die Auszeichnung der Handschuhe. So muss gekennzeichnet sein, wer der Hersteller ist oder welche Grösse und Eigenschaften der Handschuh hat.
In Verbindung mit dieser Grundnorm gilt zudem die DIN EN 388. Sie beschreibt Tests, wie leistungsfähig ein Handschuh der PSA Kategorie II und III ist. Nach folgenden mechanischen Kriterien werden die Textilien geprüft:
- Abriebfestigkeit – mit Hilfe eines Schleifpapiers
- Schnittfestigkeit – bisher nur mit Hilfe eines rotierenden Kreismessers (genannt Coupe-Test), nun in einem zweiten Test mit einer langen geraden Klinge
- Weiterreissfestigkeit – durch Krafteinwirkung auf einen eingeschnittenen Handschuh
- Durchstichfestigkeit – mit Hilfe eines Nagels
Eine Skala von 0 bis 4 – ausgenommen die Schnittfestigkeit – zeigt, wie der jeweilige Handschuh abschneidet. War bei der Schnittfestigkeit bisher eine Skala von 0 bis 5 (bei der Angabe «X» wurde dieses Kriterium nicht getestet) im Einsatz, gibt es inzwischen noch ein weiteres Prüfverfahren nach der EN ISO 13997. Sie liefert gerade bei einem hohen Schnittschutzlevel noch genauere Ergebnisse, die mit den Buchstaben A bis F gekennzeichnet sind. Da es sich um zwei unterschiedliche Testverfahren handelt, lassen sich die Ergebnisse jedoch nicht miteinander vergleichen. In den jeweiligen Kategorien können Sie dies bei unterschiedlichen Handschuhen aber in jedem Fall tun und so entscheiden, welcher Artikel besser für Ihre Anwendung geeignet ist – zumal die Werte auch auf den Handschuhen aufgedruckt sind.
Gehörschutz
Ein Gehörschutz blendet Lärmquellen aus und schwächt sie ab – eine wichtige Voraussetzung für Arbeiten in lauten Umgebungen. Schliesslich gibt es im Sinne des Gesundheitsschutzes genaue Regelungen, für welche maximale Zeitspanne Angestellte welchem Dezibel-Pegel ausgesetzt sein dürfen. Senken Sie mit dem richtigen Gehörschutz den Schallpegel, kann der Mitarbeiter sich auch länger an lauten Orten aufhalten.
Ob Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel – in der Norm DIN EN 352 ist genau festgelegt, welche sicherheitstechnischen Anforderungen im Rahmen von Arbeitsschutzbekleidung erfüllt sein müssen, etwa zur Konstruktion, Leistung und Kennzeichnung.
Neben der Zertifizierung nach der genannten Norm ist bei der Wahl des passenden Gehörschutzes der Wert SNR (Abkürzung für Single Number Rating) wichtig. Er beschreibt den Dämmwert und somit die Dezibel, um die der Schallpegel reduziert wird. Auch in welchem Frequenzbereichen der Schutz wirkt, ist entscheidend. Je nach Art der Ausrüstung reduziert der Schutz die Dezibel im Bereich Hochfrequenz, Mittelfrequenz oder Tieffrequenz (H/M/L) unterschiedlich.
Schutzbrillen
Auch das Gesicht und insbesondere die Augen wollen geschützt sein. Schutzbrillen halten je nach Konstruktion herumfliegende Partikel wie Staub und Späne oder auch Flüssigkeitsspritzer fern. Damit dies gewährleistet wird, beschreibt die DIN EN 166 die grundsätzlichen Anforderungen an diese Art von persönlicher Schutzausrüstung, sei es die Kennzeichnung oder die Voraussetzungen, um die nötige Schutzwirkung zu erzielen.
Ein fester Bestandteil der Prüfung der Brillen ist das Verhalten bei mechanischen Einwirkungen. Um diese mechanische Festigkeit festzulegen, werden die Sichtscheiben mit einer Stahlkugel beschossen. Je nachdem, welcher Aufprallgeschwindigkeit die Brille standhält, erhält der Augenschutz eine der folgenden Kennzeichnungen. Diese findet sich auch als Aufdruck darauf:
- S: erhöhte mechanische Festigkeit (Falltest – Aufprallgeschwindigkeit von 5,1 m/s)
- F: Stoss mit geringer Energie (Aufprallgeschwindigkeit von 45 m/s)
- B: Stoss mit mittlerer Energie (Aufprallgeschwindigkeit von 120 m/s)
- A: Stoss mit hoher Energie (Aufprallgeschwindigkeit von 190 m/s)
Je nach Art der Brille (Bügelbrille oder Vollsichtbrille) sind die möglichen Maximalwerte unterschiedlich. So liegt diese bei einer Bügelbrille in der Kennzeichnung F, bei einer Vollsichtbrille in der Kennzeichnung B. Zusätzlich kann die Brille auch vor ultravioletter oder UV-Strahlung schützen. Details dazu sind in der DIN EN 170 sowie 171 festgelegt.
Mund- und Atemschutz
Bei Schutzmasken muss grundsätzlich zwischen Mund- und Atemschutz unterschieden werden. Die frühere Bezeichnung von Mundschutz, «Grobstaubmaske», deutet bereits an, warum. Eine Mundschutzmaske hält Flüssigkeitströpfchen oder grobe Partikel ab, die nicht in die Lunge vordringen würden. Gerade in hygienisch sensiblen Bereichen – wie etwa Arztpraxen oder der Lebensmittelindustrie – kommt ein solcher Mund-Nasen-Schutz zum Einsatz. Dabei legt die europäischen Norm 14683 verschiedene Typen fest, die sich in ihrer Filterleistung und dem Atemwiderstand unterscheiden. Je höher dabei die Filterleistung und desto geringer der Atemwiderstand, umso besser der Schutz bzw. der Komfort beim Tragen.
Im Gegensatz dazu filtert ein Atemschutz die Luft und mindert Gefahren von beispielsweise Feinstaub-Partikeln, die ohne das Tragen der Maske in die Lunge gelangen können. Filtrierende Halbmasken werden dabei nach der EN 149 zertifiziert und nach deren Vorgaben gekennzeichnet. So zählen die Masken zu einer von drei Schutzklassen, genannt FFP (filtering face piece). Während FFP 1 vor ungiftigen Stäuben schützt, beugt FFP 2 gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen vor. Die höchste Sicherheit bietet FFP 3, nämlich vor giftigen Stäuben.
Zusätzlich gibt die Kennzeichnung Auskunft darüber, ob die Maske mehrmals – nach Desinfektion – getragen werden kann («R» – reusable) oder für den einmaligen Gebrauch («NR» – not reusable) gedacht ist. Der Buchstabe «D» zeigt darüber hinaus an, dass die Maske die sogenannte Dolomitstaubprüfung bestanden hat. Hier wird die Qualität bestätigt, dass die Ausrüstung auch nach längerem Einsatz noch einen geringen Atemwiderstand und die benötigte Filterleistung bietet.
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