Alles rund um das Thema Entpflichten:

  • Für Serviceverpackungen muss das Entpflichtungsentgelt sofort entrichtet werden. Auf Ihrer Rechnung weisen wir das Entpflichtungsentgelt (auf Basis der Materialart und des Einzelgewichts) gesondert aus. Sie können so jederzeit im Falle einer Prüfung die Entpflichtung nachweisen. Der Betrag wird an ein zugelassenes Sammel- und Verwertungssystem in Österreich abgeführt.
  • Die von uns gelieferten Umverpackungen (Transportverpackung der an Sie gelieferten Artikel) sind bereits entpflichtet.