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Entpflichtungs-Service
Ihr Service rund um das Thema Entpflichten:

  • Für Serviceverpackungen muss gemäß Verpackungsverordnung das Entpflichtungsentgelt sofort entrichtet werden. Auf Ihrer Rechnung weisen wir das Entpflichtungsentgelt gesondert aus (z. B. für Geschenkpapier, Einweg-Geschirr etc.). Sie können so jederzeit im Falle einer Prüfung die Entpflichtung nachweisen. Artikel, die als Serviceverpackung gemäß Verpackungsverordnung gelten, sind gekennzeichnet.

  • Auf Ihren Wunsch hin führen wir auch die Entpflichtung aller an Sie gelieferten Verpackungen zum aktuellen ARA-Tarif – ohne jeden Aufschlag – durch, die Sie als Umverpackung verwenden. Auf Ihrer Rechnung weisen wir das Entpflichtungsentgelt gesondert aus (z. B. für Faltschachteln, Wickelfolie, etc.).

  • Die von MEDEWO gelieferten Umverpackungen (Transportverpackung der an Sie gelieferten Artikel) sind bereits entpflichtet.
> zum aktuellen ARA-Tarif
 
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